buehnenbild_Zelck_Rettungsdienst_DRK_Bitburg_hq-Q__01_.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Compliance - Unsere Verantwortung

Ansprechpartnerin

Catharina Israel
Compliance / Qualitäts- und Beschwerdemanagement

Billrothstraße 4
18528 Bergen auf Rügen

Tel.: 03838 80 23-70
Fax: 03838 80 23-33
compliance@drk-ruegen-stralsund.de

Verhaltenskodex für den DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e.V.

Unser Verhalten ist entscheidend durch Integrität geprägt. Dies beinhaltet insbesondere, dass wir uns an Recht und Gesetz, verbandsinterne Richtlinien, ethische Grundsätze sowie selbstverordnete Wertvorstellungen zum Schutz des Kreisverbandes halten.

Verantwortungsvolles und regelkonformes Handeln ist demnach Grundlage unserer Arbeit und untermauert darüber hinaus die Glaubwürdigkeit des DRK-Kreisverbandes Rügen-Stralsund e.V. Daher sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch unsere Ehrenamtlichen diesem Grundsatz verpflichtet. Das gesamte DRK-Team und natürlich auch wir als Vorstand sehen es als unsere Pflicht an, Compliance einzuhalten, selbst zu leben, Vorbild zu sein und in unserer Unternehmenskultur zu verankern.

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Bereits unsere Satzung greift dieses Selbstverständnis auf:

§ 1 Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rügen-Stralsund e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität.

Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Rügen-Stralsund e. V. sowie deren Mitglieder verbindlich.

Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rügen-Stralsund e. V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. Der Kreisverband Rügen- Stralsund e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbänden, Organisationen, privat-rechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Insel Rügen und der Hansestadt Stralsund.

(4) Als Mitglied des Deutsches Rotes Kreuz Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rügen-Stralsund e. V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rügen-Stralsund e. V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.

Präventiver Compliance-Ansatz

Verstöße gegen geltendes Gesetz oder verbandsinterne Richtlinien werden nicht akzeptiert, sondern konsequent geahndet.

Um dies sowohl für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für unsere Mitglieder, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und Behörden transparent zu machen, haben wir auf Grundlage unserer Verbandswerte konkrete Verhaltensregeln abgeleitet, die wir im Verhaltenskodex für das DRK in Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst haben.

Compliance ist vor diesem Hintergrund Teil der Strategie des DRK Kreisverbandes Rügen-Stralsund e. V. und daher verfolgen wir einen präventiven Compliance-Ansatz der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibilisiert, aufklärt und potentielle Regelverstöße bereits im Vorfeld verhindern soll.

Verhaltenskodex zum Download


  • Grundsätze

    Unsere sieben Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert.
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  • Auftrag

    Unser Auftrag ist es, das Humanitäre Völkerrecht zu verbreiten. Dessen Kernstück sind die Genfer Abkommen.
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  • Transparenz

    Der DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e.V. schließt sich der freiwilligen Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft an.
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  • Beschwerde und Hinweise

    Präventiver Compliance-Ansatz vom DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund, denn jede Beschwerde ist eine Chance zur Verbesserung. Vielen Dank für Ihre Hinweise.
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