Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

Genfer Abkommen

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen. Weiterlesen

Kostenlose DRK-Hotline.
Wir beraten Sie gerne.

08000 365 000

Infos für Sie kostenfrei
rund um die Uhr

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anregungen für uns? Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Beschwerde und Hinweise

Präventiver Compliance-Ansatz vom DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund, denn jede Beschwerde ist eine Chance zur Verbesserung. Vielen Dank für Ihre Hinweise.